Wer sich bewusst für das Nichtwissen entscheidet, kann sich nicht auf einen Irrtum und damit auch nicht auf einen Sachverhaltsirrtum berufen (BGE 135 I V 17; Urteil des Bundesgerichts 6B_570/2020 vom 24. September 2020 E. 2.4). 14.2 Zum Sachverhaltsirrtum betreffend die Weitergeltung der Innerortsgeschwindigkeit Bereits in der Einvernahme vom 29. April 2020 machte der Beschuldigte geltend, er habe sich in einem Irrtum befunden, sei auf der Höhe des Radars davon ausgegangen, es handle sich um eine 80er-Zone (pag.