13. Beweismittel Hinsichtlich der vorhandenen Beweismittel wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 349; S. 5 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Hinzu kommen die Aussagen des Beschuldigten vor Berufungsgericht (pag. 527 ff.), wobei er seine früheren Aussagen grundsätzlich bestätigte. Auf eine umfassende Darstellung des Inhalts der einzelnen Beweismittel wird an dieser Stelle verzichtet. Soweit erforderlich, wird im Rahmen der nachfolgenden konkreten Würdigung der einzelnen Beweisaspekte eingegangen.