284 Rz. 3 f.). Er habe die Gegend und vor allem die Strecke nicht gekannt und sei diese noch nie selbst gefahren (pag. 0043 Rz. 265 ff.). Er sei in ein Gespräch verwickelt gewesen, etwas abgelenkt und für ihn habe die Strasse und deren Verlauf so ausgesehen, als ob es eine Ausserortsstrecke sei (pag. 0037 Rz. 41 ff.). Er sei im Unterbewusstsein wohl davon ausgegangen, bei dem Schild mit dem Parkverbot in der Linkskurve beim Gasthaus Brünig Kulm auf Urkunde 18 (pag. 331) habe es sich um ein Schild mit der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung gehandelt (pag. 284 Rz. 43 ff.). In der Kurve habe er langsam beschleunigt (pag.