286), was durch die Radarbilder so bestätigt wird. Die Radarbilder deuten auch darauf hin, dass trotz abendlicher Stunde die Lichtverhältnisse zum fraglichen Zeitpunkt noch gut waren. Zur Frage der Verkehrsverhältnisse zum Zeitpunkt der Messung im Bereich der Messstelle liegt objektiv einzig das Bildmaterial der Messung vor, worauf kein Verkehr sichtbar ist. Dementsprechend ist von den Angaben des Beschuldigten auszugehen, wonach das Verkehrsaufkommen auf der Brünigpassstrasse «sehr wenig» gewesen sei (pag. 38 Z. 70 ff.; vgl. auch pag. 284 Z. 14 ff.), was angesichts der abendlichen Stunde und des damals herrschenden Lockdowns aufgrund der Covid-19 Pandemie plausibel ist.