Automat gemäss Kaufvertrag [pag. 82]) auf der Brünigpassstrasse Richtung Brienz innerorts mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h gemessen worden ist und damit die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach Abzug der Toleranz von 6 km/h um 58 km/h überschritten hat. Selbstredend war es mit seinem leistungsstarken Fahrzeug leicht möglich, aus der Linkskurve beim Gasthof Kulm heraus innert Kürze auf eine solche Geschwindigkeit zu beschleunigen (vgl. Plädoyer der Staatsanwaltschaft, wonach das Fahrzeug innerhalb von fünf Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunige [pag. 286]).