11. Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist zunächst die an der Messstelle geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung wurde zudem anerkannt (pag. 283 Z. 47, pag. 284 Z. 1). Aus den diesbezüglichen Unterlagen (pag. 2 ff.) ergeben sich keine Hinweise auf eine fehlerhafte Messung. Somit ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 11. April 2020, 18:16 Uhr, als Lenker des Personenwagens Merce- des-Benz CLA 45 AMG 4m (Kontrollschild-Nr. _______; Automat gemäss Kaufvertrag [pag.