Vorher habe er immer pauschal behauptet, dass er gemeint habe, in einer 80er- Zone gewesen zu sein. Der Umstand, dass ein Parkverbotsschild rot und das Schild für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung schwarzweiss sei, schliesse eine Verwechslung aus. Insgesamt könne aus all den Umständen abgeleitet werden, dass sich der Beschuldigte bewusst dazu entschieden habe, das Auto innerorts massiv zu beschleunigen. Zwei Häuser seien offenbar bewohnt gewesen, mit einer direkten Zufahrt zur Strasse. Der Beschuldigte hätte gar nicht adäquat darauf reagieren können, wäre jemand auf die Strasse gefahren.