7 erlaubt gewesen sei. Seine Aussage, wonach er unbewusst gemeint habe, dass die Geschwindigkeit aufgehoben worden sei, sei erstaunlich für jemanden, der die Fahrprüfung zweimal habe machen müssen und in den Verkehrsunterricht habe gehen müssen. Es sei eine reine Schutzbehauptung, weil sie dem Beschuldigten erst anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung in den Sinn gekommen sei. Vorher habe er immer pauschal behauptet, dass er gemeint habe, in einer 80er- Zone gewesen zu sein.