Fahrzeugausweis pag. 65), als Lenkerin zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung ausgeschlossen werden. Auf polizeilichen Rechtshilfeauftrag hin ermittelte die Zuger Polizei den Sohn der Halterin, den Beschuldigten, als Lenker des Fahrzeugs (was dieser in einem Telefonat mit der Polizei am 24. April 2020 bestätigt haben soll und auch am 29. April 2020 in einer förmlichen Polizeibefragung – anwaltlich begleitet – so zugab; pag. 23 f./30 [in der Befragung immerhin erst auf Vorhalt des Radarbildes]).