mit Schwerverletzten oder mit Todesopfern einging. Die Staatsanwaltschaft qualifizierte das Fehlverhalten des Beschuldigten als qualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln. 5 Ergänzend festzuhalten ist, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklage von trockener, im wesentlichen gerader Strasse sowie guten Strassen – und Sichtverhältnissen ausgeht und bemerkt, die Widerhandlung sei nach einer starken Linkskurve geschehen.