348; S. 4 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er am 11. April 2020 um 18:16 Uhr auf der Brünigpassstrasse in Brünig (Fahrtrichtung Brienz) als Lenker des Personenwagens Mercedes-Benz CLA 45 AMG 4m (Kontrollschild-Nr. _______) die allgemeine, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb von Ortschaften nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit wissentlich und willentlich um 58 km/h überschritten hat und durch die besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit das hohe Risiko eines Unfalls