A.________ sei schuldig zu erklären der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 11. April 2020 um 18:16 Uhr in Brünig, Brünigstrasse (Fahrtrichtung Brienz) und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu verurteilen: 4 1. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 4 Jahren;