3 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ verwies anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung namens und auftrags des Beschuldigten grundsätzlich auf seine mit Berufungserklärung vom 25. Oktober 2021 gestellten Anträge, wobei er für die Geldstrafe anstatt 270 Tagessätze neu einen Umfang von nicht deutlich über 120 Tagessätzen liegend beantragte und ergänzte, dass der Widerruf nicht anzuordnen sei, allenfalls sei eine Verwarnung auszusprechen (pag. 403 ff.; pag. 534; pag. 537): a)