___ abgesetzt (pag. 499). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand sodann am 7. März 2023 statt (pag. 525 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 19. September 2022 [pag. 484], vom 27. September 2022 [pag. 496] und vom 28. Februar 2023 [pag. 522 f.]) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (datierend vom 26. August 2022 [pag. 480 f.]) eingeholt. Schliesslich wurde der Beschuldigte zur Person und zur Sache ergänzend einvernommen (pag. 527 ff.).