Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 7’812.70. II. 1. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 28. Juni 2020 für eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je CHF 140.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.