18. Tatkomponenten Die Höhe der unrechtmässig bezogenen Leistungen lag bei insgesamt CHF 2'052.00. Dieser Betrag verteilte sich über vier Monate, was monatlich einen Betrag von CHF 513.00 ausmachte. Der Zuvielbezug änderte, wie die Vorinstanz zurecht festhält, nichts daran, dass die Beschuldigte weiterhin am Existenzminimum lebte. Angesichts der eher kurzen Deliktsdauer von vier Monaten und des geringen Deliktbetrags wiegt das Ausmass des verschuldeten Erfolgs – auch im Bereich des leichten Falls – noch leicht.