Ergänzend ist Folgendes festzuhalten: Für eine Gesamtbetrachtung sprechen zunächst sowohl die Bemerkung in der Botschaft, wonach zur Abgrenzung eines leichten Falles sämtliche Elemente zu berücksichtigen seien (BBl 2013 6039), als auch die in der Lehre diskutierten Gesamtdeliktsbeträge von bis zu CHF 30'000.00 für die Annahme eines «leichten Falls». Darüber hinaus wurde auch in der bisherigen Rechtspraxis zu Art.