VETTERLI weisen darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit schwierig sein dürfte, da Sozialämter Leistungsbezüger stets Formulare unterschreiben liessen, in denen sie bestätigen, dass sie die Mitwir- kungs- und Meldepflichten kennen. Von einer entsprechend vorformulierten Erklärung könne nicht zwingend auf Vorsatz geschlossen werden, da gerade Personen, die Sozialhilfe beziehen und eventuell über eine eher tiefe Bildung oder ungenügende Deutschkenntnisse verfügen, um komplizierte Amtssprache zu verstehen, häufig Erklärungen unterzeichnen, deren Inhalt ihnen nicht ausreichend klar wird,