Wenn es zu heiss gewesen sei, dann hätten die Kinder im Wohnzimmer auf den Matratzen auf dem Boden übernachtet (pag. 234 Rz. 170 ff.). Anlässlich ihrer Befragung an der Hauptverhandlung gab die Beschuldigte auf Vorhalt ihrer vorherigen Aussage dagegen zu Protokoll, die Kinderzimmer seien kleiner als das Wohnzimmer. Die Kinder hätten dort mehr Platz und deshalb hätten sie ihr Bett von ihren Zimmern ins Wohnzimmer gebracht und dort geschlafen (pag. 356 Rz 29 ff.). Schliesslich liess