Mit den Beobachtungen der Sozialinspektoren konfrontiert, wonach in der Wohnung Schlafgelegenheiten für acht bis zehn Personen vorgefunden worden seien, gab die Beschuldigte zu Protokoll, dass es damals zwei Probleme gegeben habe, einerseits sei sie gerade frisch eingezogen. Andererseits habe es zusätzliche Matratzen auf dem Boden gehabt wegen der Allergien und dem Asthma der Kinder. Diese hätten auch Hautentzündungen und würden die Bodenheizung nicht vertragen. Wenn es zu heiss gewesen sei, dann hätten die Kinder im Wohnzimmer auf den Matratzen auf dem Boden übernachtet (pag.