Sie habe gedacht, es gehe dabei um den Zusammenzug mit ihrem Ehemann, welcher sich an seinem Praktikumsort in K.________ aufgehalten habe (pag. 231 Rz. 67 ff.). Auf Vorhalt ihrer Aussage erklärte die Beschuldigte an der Hauptverhandlung hingegen, dass E.________ erst bei ihr wohne, seit sie aus der Wohnung an der F.________strasse aufgrund eines Streits mit dem Vermieter rausgeschmissen worden sei, vorher habe diese sie lediglich bei der Kinderbetreuung unterstützt (pag. 353 Rz 18 ff., 30 f.). In Bezug auf das Schreiben vom 7. März 2019 führte die Beschuldigte aus, dass sie schwanger gewesen sei und krank und ihr Mann deshalb eine Organisation aufgesucht habe, welche ihm beim Verfassen