Auf Vorhalt der von ihr unterzeichneten Rückerstattungserklärung vom 3. Dezember 2014 sowie der Zielvereinbarung/Handlungsplan vom 9. Mai 2017 [recte: 9. November 2017], welche ausdrückliche die Meldepflicht bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen sowie der Wohnverhältnisse festhalten, führte sie aus, dass sie diese zwar unterzeichnet habe, den Inhalt aber nicht verstanden habe. Sie habe gedacht, es gehe dabei um den Zusammenzug mit ihrem Ehemann, welcher sich an seinem Praktikumsort in K.________ aufgehalten habe (pag.