6 Der Sozialdienst kam aufgrund seiner Berechnungen zum Schluss, dass die Beschuldigte für den Zeitraum von Oktober 2016 bis November 2018 insgesamt CHF 17'796.36 zu viel an Sozialleistungen erhalten und deshalb zurückzuerstatten habe (pag. 129). Auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft hin, diese Berechnungen zu präzisieren, nahm der Sozialdienst eine Korrektur des Betrags auf CHF 16'605.35 vor, wovon CHF 2'052.00 auf den Zeitraum von August 2018 bis November 2018 entfielen (pag.