Im Kühlschrank hätten sich zahlreiche Getränke, unter anderem Bier und Limonaden befunden. Auf dem Bett sei ein Haufen mit Kleidern gelegen, wobei es sich nur um Männersachen gehandelt habe. Die Sozialinspektoren gingen aufgrund der noch laufenden Waschmaschine davon aus, dass sich kurz vor ihrem Besuch noch eine andere Person in der Wohnung befunden habe. Angesichts des sich präsentierenden Zustands der Wohnung kamen die Sozialinspektoren zum Schluss, dass diese nicht als Wohnung benutzt werden könne. Die Platz- und Hygieneverhältnisse seien unzumutbar. Der Sozialdienst der D.___