Bei der Besichtigung derselben habe durch die Sozialinspektoren festgestellt werden können, dass in den Kinderzimmern Matratzen an die Wand gelehnt gewesen seien. Insgesamt habe es Schlafmöglichkeiten für acht bis zehn Personen gehabt. Hingegen habe E.________ bei den Hausbesuchen an ihrer Wohnadresse an der F.________strasse nie angetroffen werden können. Aus diesem Grund sei vom Sozialdienst ein Hausbesuch arrangiert worden. Dabei sei bereits seltsam gewesen, dass E.________ keinen Schlüssel für die Wohnung dabeigehabt habe und sie diesen zuerst bei ihrem Vermieter Herrn J.________ habe holen müssen.