5 13.2 Würdigung durch die Kammer / Willkürprüfung Sowohl bei der Beschuldigten als auch bei E.________ wurden durch die Sozialinspektion mehrere Hausbesuche durchgeführt (pag. 18 ff. sowie pag. 162 ff.). Dabei sei E.________ bei zwei von drei Hausbesuchen bei der Beschuldigten in der Wohnung an der G.________strasse angetroffen worden. Bei der Besichtigung derselben habe durch die Sozialinspektoren festgestellt werden können, dass in den Kinderzimmern Matratzen an die Wand gelehnt gewesen seien.