, H.________ und I.________ – vollständig und korrekt zusammen. Auf die entsprechenden Erwägungen wird verwiesen (pag. 391 ff.). Soweit relevant wird direkt im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung (E. 13. unten) auf die einzelnen Beweismittel eingegangen. Ferner kann auf die amtlichen Akten verwiesen werden. 13. Beweiswürdigung durch die Kammer 13.1 Vorbemerkungen Die Kammer prüft die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nur auf Willkür (siehe E. I. 6. hiervor).