_). Dadurch habe sie gewollt bewirkt, dass die Sozialbehörde davon ausging, dass ihr Bedarf (Grundbetrag und Mietzinsanteil) höher sei, als er es tatsächlich gewesen sei, mit der Folge, dass sie von der Sozialbehörde für die Monate August 2018 bis November 2018 CHF 2'052.00 zu viel Sozialhilfeleistungen (Grundbetrag und Mietzinsanteil) ausbezahlt erhalten habe, die ihr aufgrund einer korrekten Berechnung anhand der tatsächlichen Verhältnisse nicht zugestanden hätten (pag. 298).