8. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 14. Dezember 2020, welcher als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird der Beschuldigten vorgeworfen, es trotz Kenntnis ihrer diesbezüglichen Meldepflicht unterlassen zu haben, die Sozialbehörde über die Änderung ihrer Wohnverhältnisse (Haushaltsgrösse) zu informieren (Zuzug von E.________).