Am 18. Februar 2021 (Eingang: 23. Februar 2021) reichte der Gesuchsteller seine Replik ein (pag. 21 f.). Gleichentags reichte er ein mit «Teilrückzug» überschriebenes Schreiben ein, worin er das Ausstandsgesuch gegen den Gesuchsgegner 2 zurückzog (pag. 23). Mit der Duplik der Gesuchsgegner vom 8. März 2021 (pag. 33) endete der Schriftenwechsel.