2. Mit Gesuch vom 20. Januar 2021 (Eingang: 21. Januar 2021) beantragte der Gesuchsteller, der gesamte Spruchkörper, bestehend aus Oberrichterin D.________ (nachfolgend Gesuchsgegnerin 3), Oberrichterin B.________ (nachfolgend Gesuchsgegnerin 1) und Oberrichter C.________ (nachfolgend Gesuchsgegner 2), habe in den Ausstand zu treten (pag. 1). Auf Aufforderung der Verfahrensleitung hin (pag. 5 f.) bezogen die Gesuchsgegner Stellung und beantragten die kostenfällige Abweisung des Ausstandsgesuchs (pag. 11 f.). Am 18. Februar 2021 (Eingang: 23. Februar 2021) reichte der Gesuchsteller seine Replik ein (pag.