36 3. Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes der Privatklägerschaft für die Aufwendungen im Zivilpunkt, Rechtsanwalt D.________, wurde/wird im erstinstanzlichen Verfahren wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 39.75 200.00 CHF 7’950.00 Reisezuschlag CHF