2. Die Schadenersatzforderung des Straf- und Zivilklägers wird auf den Zivilweg verwiesen. IV. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'500.00 (inkl. Kosten im Zivilpunkt) werden wie folgt auferlegt: 1. im Umfang von 5/7, ausmachend CHF 2'500.00, an den Kanton Bern sowie