33 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 3. August 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich mehrfach begangen: