2 des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern verwiesen. Für die Hin- und Rückreise von Biel nach Bern rechtfertigt sich angesichts der Reisezeit ein Reisezuschlag von CHF 75.00 und die Streichung der Position vom 9. August 2022 «Weg: Biel-Bern-Biel». Da die Urteilseröffnung telefonisch stattfand, war für die Urteilseröffnung keine weitere Reise von Biel nach Bern nötig. Dementsprechend ist die Position vom 11. August 2022 «Weg: Biel-Bern-Biel» ersatzlos zu streichen. Da die Besprechung des oberinstanzlichen Urteils bereits am 9. August 2022 und am 11. August 2022 stattfand, ist nicht ersichtlich, inwiefern am 27. August 2022 eine weitere Besprechung nötig war.