31 Diejenige vor oberer Instanz wird auf der Grundlage der eingereichten Kostennote vom 8. August 2022 bestimmt (pag. 568 ff.). Diesbezüglich haben einige Korrekturen zu erfolgen. Vorab ist festzuhalten, dass der Versand von Orientierungskopien und Abschlussarbeiten Kanzleiarbeiten darstellen, welche nicht zu entschädigen sind (Beschluss des Bundesstrafgerichts vom 28. Juni 2022 E. 6.6.4).