27 21. Anrechnung Polizeihaft An die ausgesprochene Freiheitsstrafe ist die verbüsste Polizeihaft vom 2. März 2020 von 06:10 Uhr bis 12:25 Uhr (pag. 5 ff.) im Umfang von einem Tag anzurechnen (Art. 51 StGB). V. Zivilpunkt 22. Theoretische Ausführungen zu Schadenersatz und Genugtuung Für die theoretischen Ausführungen zu Schadenersatz und Genugtuung kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (Ziff. V.2.1 und Ziff. V.3.1 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 385 und pag. 386 f.).