Allerdings ist es nicht dem Verhalten des Beschuldigten, sondern weitgehend dem Zufall zu verdanken, dass der Straf- und Zivilkläger im richtigen Moment den Kopf wegbewegt hat bzw. dass in diesem dynamischen Geschehen nicht schwerwiegendere Verletzungen eingetreten sind. Mit Blick auf die Deliktskategorie Leib und Leben – in der zwischen Versuch und Erfolgseintritt doch ein virulenter Unterschied besteht – erscheint eine Reduktion von 8 Monaten Freiheitsstrafe für den Versuch angemessen, woraus eine Einsatzstrafe von 24 Monaten Freiheitsstrafe resultiert.