22 StGB). Vorliegend blieb es bei einem vollendeten Versuch, was zu einer Reduktion der Strafe führt. Die eingetretenen physischen Beeinträchtigungen, welche dem Beschuldigten infolge des Irrtums über den Kausalverlauf zugerechnet werden können, waren grundsätzlich nicht allzu gravierend. Allerdings ist es nicht dem Verhalten des Beschuldigten, sondern weitgehend dem Zufall zu verdanken, dass der Straf- und Zivilkläger im richtigen Moment den Kopf wegbewegt hat bzw. dass in diesem dynamischen Geschehen nicht schwerwiegendere Verletzungen eingetreten sind.