25 hatte dem Beschuldigten den Rücken zugedreht, als der Beschuldigte drei Male hintereinander mit einer gewissen Heftigkeit zuschlug. Der Angriff kam für den Strafund Zivilkläger zwar nicht völlig überraschend, aber dennoch unerwartet. Er hatte keine Chance, den Angriff abzuwehren. Durch sein Vorgehen offenbarte der Beschuldigte eine nicht mehr geringe kriminelle Energie. Zwischenfazit objektive Tatschwere Das objektive Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen als gerade noch leicht einzustufen.