Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Bei Gewaltdelikten spielt das Ausmass bzw. die Intensität der Gewalteinwirkung für die Einordnung der Tatschwere eine erhebliche Rolle. Die Verschuldenseinschätzung wird auch dadurch beeinflusst, ob und inwieweit es dem Opfer möglich ist, sich gegen einen Angriff zu wehren (HANS MATTHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Auflage 2019, N 93 f.). Der Beschuldigte setzte für den Angriff gegen den Straf- und Zivilkläger einen harten, ungefähr einen Meter langen Gegenstand ein. Der Tatentschluss dürfte sich relativ spontan aus der Situation heraus ergeben haben.