Ein durchschnittlicher Mensch kann nach einer Körperverletzung — wie sie dem Privatkläger zugefügt worden ist — ohne weiteres übergangsweise psychisch belastet sein. Jedoch entspricht es nicht der Reaktion eines durchschnittlichen Menschen eine dermassen heftige Reaktion zu zeigen, die in einer psychischen Belastungsstörung mit depressiver Episode mündet. Der Beschuldigte musste daher nach der allgemeinen Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht damit rechnen, dass beim Privatkläger eine solche psychische Dekompensation eintritt.