Sie führte beim Privatkläger zu einer über 17 Monaten dauernden Arbeitsunfähigkeit und zu einer posttraumatischen Belastungsstörung mit depressiver Episode, welche nach wie vor behandelt werden muss. Die Heftigkeit der Reaktion des Privatklägers ist demnach so aussergewöhnlich, dass der Beschuldigte nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung nicht damit rechnen musste. Ein durchschnittlicher Mensch kann nach einer Körperverletzung — wie sie dem Privatkläger zugefügt worden ist — ohne weiteres übergangsweise psychisch belastet sein.