Es genügt, dass die Handlung eine Ursache des Erfolgs gewesen ist; sie braucht nicht die ausschliessliche oder auch nur die Hauptursache gewesen zu sein, weshalb ein Kausalzusammenhang nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass eine andere Bedingung für den Erfolg überwiegend erscheint. Vielmehr muss die konkurrierende Ursache nach der Adäquanztheorie bei wertender Betrachtung als derart intensiv erscheinen, dass sie die andere gleichsam verdrängt und als unbedeutend erscheinen lässt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_1388/2017 vom 4. April 2018 E. 4.5.3 mit weiteren Hinweisen).