Der Privatkläger wurde durch den Vorfall in seinem alltäglichen Leben massiv eingeschränkt. Durch die Angstzustände mied er anfänglich während mehreren Monaten jeglichen sozialen Kontakt bis auf den zu seiner Frau und hatte überhaupt grosse Mühe das Haus zu verlassen und Termine wahrzunehmen. Das Unterwegssein löste bei ihm grosse Stressreaktionen aus, die sich in Herzrasen, Hyperventilation, Zittern und Ohnmachtsgefühlen manifestierten.