17. Rechtliche Würdigung durch die Kammer 17.1 Zur Hauptanklage: Vollendete schwere Körperverletzung 17.1.1 Objektiver Tatbestand von Art. 122 Abs. 2 und 3 Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zum objektiven Tatbestand von Art. 122 Abs. 2 StGB (dauernde Arbeitsunfähigkeit) kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (Ziff. III.1.2 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 369). Das oberinstanzliche Beweisverfahren hat ergeben, dass der Straf-