17 auszugehen, dass die allenfalls noch vorhandenen physischen Schmerzen psychosomatisch und damit ebenfalls psychischer Natur sind. Weiter hat das oberinstanzliche Beweisverfahren ergeben, dass der Straf- und Zivilkläger wieder mit einem Pensum von 80% im ersten Arbeitsmarkt arbeitet. III. Rechtliche Würdigung