530 Z. 5-8). Im März 2022 habe er die Arbeit mit einem Arbeitspensum von 20 % wiederaufnehmen können, das Arbeitspensum stetig erhöhen und schliesslich im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung mit einem Arbeitspensum von 80 % gearbeitet (pag. 530 Z. 1-3 und Z. 10-12, pag. 533 Z. 22- 29). 14.3 Oberinstanzliches Beweisergebnis Für den oberinstanzlich massgebenden Sachverhalt kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 362 f.). Auch die Kammer erachtet den in Ziff. 1 der Anklageschrift umschriebenen Sachverhalt beweismässig als erstellt.