16 körperlichen Folgen des Vorfalls (pag. S. 9 Z. 3 ff.). Dass die von ihm erwähnte fehlende Kraft in der linken Hand sowie die Schmerzen im Hinterkopf tatsächlich im Zusammenhang mit dem hier zu beurteilenden Vorfall stehen, lässt sich indes mit den vorhandenen medizinischen Unterlagen – wie bereits dargelegt – nicht belegen. Zur Arbeitsunfähigkeit des Straf- und Zivilklägers befinden sich verschiedene Arztzeugnisse in den Akten.