62 Z. 265-266), habe Sichtschutzwände montiert (pag. 62 Z. 278), sich sogar überlege, eine Brille anfertigen zu lassen, damit er nicht wiedererkannt werde (pag. 63 Z. 283-284). Dieser Eindruck bestätigte sich anlässlich der Berufungsverhandlung. So schilderte er glaubhaft, wie ihm die Angst weiterhin Mühe mache und er am Tag der Berufungsverhandlung nur wegen des Anblicks des Beschuldigten völlig «weg» gewesen und zur Bushaltestelle gerannt sei (pag. 530 Z. 33-37). Hingegen erst auf ausdrückliche Frage der Staatsanwaltschaft äusserte sich der Straf- und Zivilkläger zu noch vorhandenen